Jagd und Naturschutz
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Was ist Jagd heute ?
Definition der Jagd
Seit der Entwicklung des neueren Jagdwesens ist die Jagd Nutzung eines mit dem Grundeigentum verbundenen Rechtes. Sie umfaßt auch die Pflicht zur Erhaltung der Lebensgrundlagen der freilebenden Tiere - damit ist sie zugleich auch Artenschutz. Das Jagdrecht ist im Gesetz definiert als die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Schon in diesem Sinne wirkt sie sich als erhaltendes Element für die gesamte freilebende Tierwelt aus. Sie trägt zu dem ökologisch notwendigen Gleichgewicht von Wildtierbestand und Umwelt bei.
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Aufgaben und Ziele der Jagd / des Jägers
Der Jäger hat insbesondere folgende Aufgaben und Ziele, denen sich der Jäger anzunehmen hat :
- Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes (Wildhege), Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen (Biotophege) sowie Berücksichtigung der Belange des Tierschutzes,
- Wildschäden in einer ordnungsgemäß betriebenen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft möglichst zu vermeiden,
- Nachhaltige Nutzung und Regulierung von Wildbeständen einschließlich Prädatoren, wenn diese andere Tierarten in ihrem Bestand bedrohen oder deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen,
- Sorge zu tragen, daß die zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften eingehalten werden.
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Nachhaltige Nutzung
Die Jagd hält fest an dem Prinzip der nachhaltigen Nutzung ihrer Ressourcen und steht dabei im Einklang mit der Biodiversitätskonvention von Rio de Janeiro aus dem Jahre 1992. Die Wildbestände werden nur in dem Umfang jagdlich genutzt, wie sie tatsächlich nachwachsen. Die Jagd setzt auf diese Weise ihre Tradition der bestandserhaltenden Nutzung fort und trägt zur langfristigen Überlebensfähigkeit von Arten bei.
Die verantwortungsbewusste Jägerschaft entscheidet im Rahmen der Jagdgesetze über Art und Ausmaß des jagdlichen Eingriffs. Wenn Bestandsveränderungen eine Nutzung ohne sachliche Bedenken möglich machen, so ist dem Rechnung zu tragen. Auch eine ganzjährige Schonung darf nicht unumkehrbar sein. Nachhaltige Nutzungsformen gewährleisten die Umsetzung von Pflege- und Entwicklungszielen und motivieren die an diesen Zielen arbeitenden Menschen.
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Biotophege
Die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen von Wildtieren sollte sich nicht nur auf die Erhaltung seltener oder gefährdeter Lebensräume konzentrieren, vielmehr sind alle Biotoptypen zur Bewahrung intakter Lebensgemeinschaften zu fördern ; dies muss in enger Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern geschehen. Im Mittelpunkt der Bemühungen darf nicht die Unterscheidung stehen, ob eine Art "nützlich" oder "schädlich" bzw. "jagdlich interessant" ist oder nicht. Maßnahmen des Biotopschutzes dienen auch den Tierarten, die nicht dem Jagdrecht unterliegen.
Die Jägerschaft hat in enger Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern darauf hinzuwirken, daß unsere Kulturlandschaft den Ansprüchen einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt gerecht wird.
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Wildhege
Darunter fallen die Maßnahmen, die der Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes dienen und eine nachhaltige Nutzung gewährleisten, insbesondere die des Jagdschutzes. Der Jagdschutz dient dem Arten- und Tierschutz und ist deshalb flächendeckend in allen Jagdrevieren, insbesondere in Schutzgebieten, unverzichtbar.
Zur Erfüllung der Jagdschutzaufgaben wird jeder Jäger im Rahmen der Jägerausbildung geschult, seine staaliche Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben.Zur Hege gehört grundsätzlich auch die Fütterung des Wildes. Sie ist eine unterstützende Maßnahme in Notzeiten, in denen natürliche Äsung und ruhige Einstände aus Gründen der Biotopbeeinträchtigung, der Bewirtschaftung oder durch Naturereignisse nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.
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Jagdschutz
Jagdschutz heisst Schutz des Wildes vor :
- Wildseuchen und -krankheiten
(z.B. Tollwut, Schweinepest, usw.), - Futternot,
- Wilderer,
- wildernden Hunden und Katzen,
- Unfalltod (Strassen usw.).
Siehe auch :
Maßnahmen zur Verhinderung des Übergreifens der klassischen Schweinepest von Rheinland-Pfalz auf die Wildbestände in Luxemburg. - Wildseuchen und -krankheiten
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Reviersystem
Das Reviersystem ist über die Jahre historisch gewachsen und hat sich bewährt. Es ist in Luxemburg uneingeschränkt beizubehalten, da es heute und in absehbarer Zukunft den gestellten Aufgaben einer ökosystemgerechten, verantwortlichen Jagdausübung am besten gerecht wird. Die Verantwortung für die freilebenden Tierwelt wird auf gut ausgebildete geprüfte Jäger übertragen.
Die jetzige Reviergrößenreglung hat sich bewährt. Eine Verkleinerung der Reviere kann keine zusätzlichen Jagdflächen schaffen. Auch in Zukunft darf die jetzige Mindestgröße der Reviere nicht unterschritten werden, auch nicht auf staatlichen Flächen; sie würde die Durchsetzung der Aufgaben und Ziele der Jagd verschlechtern. Teilungen sollten nur dann vorgenommen werden, wenn die verbleibenden Teile noch ausreichend groß sind und für sich allein eine geordnete Bewirtschaftung zulassen.
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Bejagungsregelung
Die Bejagung des Wildes ist so zu reglen, daß die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden möglichst gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. Innerhalb der hierdurch gebotenen Grenzen soll die Abschußregelung dazu beitragen, daß ein gesunder Wildbestand aller Wildarten in angemessener Zahl erhalten bleibt, so daß eine nachhaltige Nutzung gewährleistet und insbesondere der Schutz von Tierarten gesichert ist, deren Bestand bedroht erscheint.
Derzeit ist eine planmäßige Bejagung des Schwarzwildes und des Fuchses zu fördern (siehe auch Wildkrankheiten). Dabei ist aus wildbiologischen Gesichtspunkten einer ausgewogenen Sozialstruktur Rechnung zu tragen.
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Jagdpacht
Die Ausübung des Jagdrechts in seiner Gesamtheit kann an Dritte verpachtet werden. Der steigende Flächenverbrauch führt zu einer Verkleinerung der bejagbaren Flächen.
Überzogene Pachtangebote oder Pachtforderungen, die sich weder am Jagdwert noch am Preisgefüge der Umgebung orientieren, sind abzulehnen. Hier tragen die Verpächter (Jagdsyndikate) eine besondere Verantwortung. Für sie sollten die Person und ihre jagdliche Qualifikation im Vordergrund stehen. Durch sachgemäße Verpachtung ist die ständige Betreuung im Sinne der Aufgaben und Ziele der Jagd sicherzustellen.
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Jagdarten
Das Erreichen bestimmter Wilddichten und die Nutzung der Wildbestände sind unabdingbar mit dem Töten (Erlegen) von Tieren verbunden. Hierfür stehen verschiedene Formen der Jagdausübung zur Verfügung, die verantwortungsbewußt auf die Wildart, ihren Lebensraum und auf die Ansprüche der Bevölkerung abgestimmt sein müssen. Die Treibjagd findet ihre Grenze am Wildvorkommen, die Fallenjagd an der Beeinträchtigung anderer Bereiche, und die Weite des Büchsenschusses findet ihre Grenze an der sicheren Tötung des Wildes.
Alle in Luxemburg für die Jagd zugelassenen und praktizierten Jagdarten sind zeitgemäß, soweit sie waidgerecht durchgeführt werden. Neue Jagdmethoden sind nicht erforderlich. Die im Jagdgesetz festgelegten Beschränkungen sind berechtigt und müssen fortbestehen.
Die wald- und tierschutzgerechte Bejagung von Wild ist ohne brauchbaren Jagdhund nicht möglich. Unabdingbar gilt weiter, daß bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd, und bei jeder Nachsuche auf Wild brauchbare Jagdhunde in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen müssen.
Einzel- und Gesellschaftsjagden sind gleichrangige Möglichkeiten der Jagdausübung. Beide sind zur Regulation von Wildpopulationen unverzichtbar. Wildarten, örtliche Gegebenheiten, Jahreszeit und gesetzliche Vorgaben bestimmen jeweils die Jagdart und ihre Gestalltung. Bewährte Jagdmethoden und regionale Erfahrungen sind dabei zu bewahren und ggf. fortzuentwickeln.
Die fachgerechte Versorgung erlegten Wildes ist stets sicherzustellen.Jagd ist angewandter Naturschutz, wenn sie als ein Mittel angesehn wird, mit dem gezielt das Überleben einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt insgesamt gesichert werden kann. Gäbe es das freiwillge Engagement der Jäger nicht, der Staat müßte dafür jährlich hohe Beträge ausgeben.
