6. März 2018 Seit dem Verhängen des Fuchsjagdverbotes im Jahre 2015 häufen sich die Meldungen über Schäden, auffälliges Benehmen sowie Krankheiten, die der Rotfuchs verursacht. Um u. a. den Geschädigten eine Anlaufstelle zu bieten, sieht sich die FSHCL in der Pflicht, über beigefügte Formulare diese Vorfälle zu erfassen. Dies ermöglicht es, die Entwicklung der Vorfälle objektiv zu dokumentieren und die Bevölkerung sowie zuständige Verwaltungen entsprechend zu informieren.
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