Jagdschein
Verlängerung des Jagdscheins
Anleitung zur Verlängerung des luxemburgischen Jahres-Jagdscheins
Einzahlung der Jadgscheingebühr von 150 € auf eines der nachstehenden Postscheckkonten:
| Postcheckkonto | Adresse du bureau |
Enregistrement et Domaines - Luxembourg A.C. 2 | CCPL IBAN LU47 1111 0087 9262 0000 | 67, rue Verte L-2667 LUXEMBOURG |
Enregistrement et Domaines - Luxembourg Domaines | CCPL IBAN LU13 1111 0011 4679 0000 | 1-3 av. Guillaume L-1651 LUXEMBOURG |
Enregistrement et Domaines - Diekirch Actes Civils | CCPL IBAN LU22 1111 7030 8226 0000 | Place Guillaume L-9237 DIEKIRCH |
Enregistrement et Domaines - Esch-sur-Alzette Actes Civils | CCPL IBAN LU39 1111 0081 1766 0000 | 33-35, rue Zénon Bernard L-4031 ESCH/ALZETTE |
Enregistrement et Domaines - Grevenmacher Actes Civils | CCPL IBAN LU58 1111 7032 5808 0000 | Hôtel des Postes - Schiltzeplaz L-6782 GREVENMACHER |
Die orangefarbene Einzahlungsquittung, die durch Überweisung der Jagdgebühr von der betreffenden Behörde zugesandt wird, die Bescheinigung der Jagdhaftpflichtversicherung und der Auszug aus dem Strafregister sind an nachstehende Adresse einzusenden:
Ministère du Développement durable et des Infrastructures
Département de l'Environnement
Service permis de chasser
L-2918 LUXEMBOURG
Der Auszug aus dem Strafregister muss seit Anfang 2014 vom Jagdscheininhaber selbst beantragt werden.
Es besteht aber ab dem Jagdjahr 2018-2019 die Möglichkeit, dass das Ministerium den Auszug aus dem Strafregister anfragt, hierfür bitte den Aushang ausfüllen und zurück senden. Anhang
Weitere Informationen finden Sie unter: http://environnement.public.lu/fr/peche/chasse/demandes_et_infos.html !
Eigene Anfrage vom Auszug aus dem Strafregister finden Sie hier: http://www.guichet.public.lu/citoyens/fr/citoyennete/certificat-casier-judiciaire/casier-judiciaire/extrait-casier-judiciaire/index.html
Diese Anleitung gilt NICHT für Personen, die im Ausland wohnen !
Für weitere Auskünfte: Tel.:
Dreitagesjagdschein
Dreitagesjagdscheine können an nicht in Luxemburg wohnende Jäger ausgestellt werden:
- Zahlung einer Gebühr von 50€;
- Erweiterung der Jagdhaftpflichtversicherung des antragstellenden Jagdpächters
- Kopie des Jagdscheines aus dem Wohnungsland des eingeladenen Gastes
- Kopie des europäischen Waffenpasses des eingeladenen Gastes
Diese Dreitagesscheine (Gästejagdscheine) werden von der Naturverwaltung ausgestellt:
Administration de la nature et des forêts - Permis d'invité
81, rue de la Gare, L- 9233 Diekirch, Tel.
weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier in französischer und deutscher Sprache:
Anhang
Der Dreitagesjagdschein kann nur an nicht in Luxemburg wohnhafte Jäger ausgestellt werden. Sein aktuelles Preisleistungsverhältnis liegt momentan bei 50 €. Dieser Jagdschein ist gültig während drei aneinanderhängenden Tagen und dies ausschließlich auf dem Staatsgebiet vom Großherzogtum von Luxemburg. Für den Erhalt dieses Jagdscheins wird Ihnen empfohlen, die im Anschluss zu findenen Formulare zu verwenden. Die Anzahl an Dreitagesjagdscheinen ist limitiert pro Person und pro Jagdlos.
Der Unterzeichner des Gesuches das angenommen wurde, ist haftbar für die Bussen, Kosten und zivilen Wiedergutmachungen zu welchen der Inhaber des Scheines gegebenenfalls verurteilt wurde.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch noch auf folgender Internetseite:
environnement.public.lu/fr/peche/chasse.html
Permis de chasser 3 jours - locataire unique
Permis de chasser 3 jours - plusieurs colocataires
Einfuhr von Jagdwaffen
Ausländische Jagdgäste, aus einem E.U. Land kommend, müssen über einen in Luxemburg gültigen europäischen Waffenpass verfügen (E.U. Richtlinie 91/477).
Zuständiges Amt: Ministère de la Justice
Service des Armes Prohibées
13, rue Erasme
L- 2934 Luxembourg
Informationen erhalten Sie hier:
Marc Müller: Tel.:
Carole Pott: Tel.:
Jessica Biver: Tel.:
erreichbar - morgens von 08.30 bis 11.30 Uhr!
Jagdöffnungszeiten in Luxemburg
Jagdoffnungszeiten_fur_das_Jahr_2020-2021.pdf