Jagdschein


Verlängerung des Jagdscheins


Anleitung zur Verlängerung des luxemburgischen Jahres-Jagdscheins

Einzahlung der Jadgscheingebühr von 230 € auf eines der nachstehenden Sparkassenkonten:
 

 PostcheckkontoAdresse du bureau
Enregistrement et Domaines -
Luxembourg Guichet Unique
BCEE IBAN LU25 0019 7155 5269 1000 67, rue Verte
L-2667 LUXEMBOURG
   
Enregistrement et Domaines -
Diekirch Actes Civils
BCEE IBAN LU42 0019 3002 0630 5000Place Guillaume
L-9237 DIEKIRCH
Enregistrement et Domaines -
Esch-sur-Alzette Actes Civils
BCEE IBAN LU07 0019 5002 0713 400033-35, rue Zénon Bernard
L-4031 ESCH/ALZETTE
Enregistrement et Domaines -
Grevenmacher Actes Civils
BCEE IBAN LU93 0019 8002 0070 9000Hôtel des Postes - Schiltzeplaz
L-6782 GREVENMACHER


Der Überweisungsbeleg, die Bescheinigung der Jagdhaftpflichtversicherung und der Auszug aus dem Strafregister sind an nachstehende Adresse einzusenden.

Ministère de l‘Environnement, du Climat et de la Biodiversité
Service permis de chasser

L-2918 LUXEMBOURG

Der Auszug aus dem Strafregister muss seit Anfang 2014 vom Jagdscheininhaber selbst beantragt werden.
Es besteht aber ab dem Jagdjahr 2018-2019 die Möglichkeit, dass das Ministerium den Auszug aus dem Strafregister anfragt, hierfür bitte den Anhang ausfüllen und zurück senden.Anhang Accord_Casier.pdf 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://environnement.public.lu/fr/emweltprozeduren/personnes-privees/permis-chasse/permis_annuel.html

Eigene Anfrage vom Auszug aus dem Strafregister finden Sie hier:
https://guichet.public.lu/fr/citoyens/citoyennete/certificat-casier-judiciaire/casier-judiciaire/extrait-casier-judiciaire.html

Diese Anleitung gilt NICHT für Personen, die im Ausland wohnen !
Für weitere Auskünfte: Tel.:

Dreitagesjagdschein


Dreitagesjagdscheine können an nicht in Luxemburg wohnende Jäger ausgestellt werden:

  • Zahlung einer Gebühr von 50€;
  • Erweiterung der Jagdhaftpflichtversicherung des antragstellenden Jagdpächters
  • Kopie des Jagdscheines aus dem Wohnungsland des eingeladenen Gastes
  • Kopie des europäischen Waffenpasses des eingeladenen Gastes


Diese Dreitagesscheine (Gästejagdscheine) werden von der Naturverwaltung ausgestellt:

    Administration de la nature et des forêts - Permis d'invité
    81, rue de la Gare, L- 9233 Diekirch, Tel.
     

weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier in französischer und deutscher Sprache:

Anhang

Der Dreitagesjagdschein kann nur an nicht in Luxemburg wohnhafte Jäger ausgestellt werden. Sein aktuelles Preisleistungsverhältnis liegt momentan bei 50 €. Dieser Jagdschein ist gültig während drei aneinanderhängenden Tagen und dies ausschließlich auf dem Staatsgebiet vom Großherzogtum von Luxemburg. Für den Erhalt dieses Jagdscheins wird Ihnen empfohlen, die im Anschluss zu findenen Formulare zu verwenden. Die Anzahl an Dreitagesjagdscheinen ist limitiert pro Person und pro Jagdlos.

Der Unterzeichner des Gesuches das angenommen wurde, ist haftbar für die Bussen, Kosten und zivilen Wiedergutmachungen zu welchen der Inhaber des Scheines gegebenenfalls verurteilt wurde.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch noch auf folgender Internetseite:
environnement.public.lu/fr/peche/chasse.html


Demande de permis d'invité

Einfuhr von Jagdwaffen


Ausländische Jagdgäste, aus einem E.U. Land kommend, müssen über einen in Luxemburg gültigen europäischen Waffenpass verfügen (E.U. Richtlinie 91/477).

Zuständiges Amt: Ministère de la Justice
Service des Armes Prohibées
13, rue Erasme
L- 2934 Luxembourg

Informationen erhalten Sie hier:
Marc Müller:      Tel.:
Carole Pott:       Tel.:
Jessica Biver:    Tel.:

erreichbar - morgens von 08.30 bis 11.30 Uhr!